Die Verkehrsmesstechnik dient als zentrales Instrument der Überwachung und Regulierung des Straßenverkehrs. Die Präzision und Zuverlässigkeit der Messgeräte sind entscheidend für die Genauigkeit der erhobenen Daten. Doch trotz technologischer Fortschritte gibt es immer wieder Probleme, die die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Verkehrsmessungen beeinträchtigen können. Diese als Laie zu erkennen, ist oft schwierig. Als Betroffener einer Messung haben Sie im Rahmen des Bußgeldverfahrens die Möglichkeit, die Messung durch einen Sachverständigen auf die technische Richtigkeit und Plausibilität überprüfen zu lassen. In den meisten Fällen erteilt Ihnen die Rechtsschutzversicherung dazu auch die entsprechende Deckungszusage, so dass Sie kein Risko eingehen und keine weiteren Kosten zu tragen haben. Im günstigsten Fall kann Ihnen das Gutachten im Rahmen der Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid helfen. Im ungünstigsten Fall kann Ihnen das Ergebnis ein gewisses Maß an Verständnis für den Sachverhalt geben und möglicherweise das "ungute" Gefühl, geblitzt worden zu sein, etwas erträglicher machen.
Die typischen Messgeräte, mit denen ich als Sachverständiger zu tun habe, sind Geschwindigkeitsmessgeräte und Rotlichtüberwachungsanlagen. Die beiden gängisten Modelle sind hierbei das PoliScan FM1 der Firma Vitronic und das TraffiStar S350 der Firma Jenoptik. Beide Geräte können in einem mobilen Aufbau als auch in einer stationären Anlage als Tower betrieben werden. Häufig sieht man auf Autobahnen auch schon sogenannte "Enforcement Trailer".
Trotz ihrer Verbreitung sind Messgeräte nicht unfehlbar.
Zu den häufigsten Problemen zählen unter anderem:
Fehlende Eichung:
Messgeräte zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung müssen geeicht sein, um als rechtsgültige Beweismittel zu dienen. Eine fehlende oder unzureichende Eichung kann dazu führen, dass die Messergebnisse vor Gericht nicht anerkannt werden.
Bedienungsfehler:
Es können auch Bedienungsfehler vorliegen, wenn das Personal die Vorschriften der Gebrauchsanweisung des betreffenden Geräteherstellets nicht beachtet hat. Eine unsachgemäße Handhabung oder falsche Einstellungen des Geräts sind häufige Ursachen für Ungenauigkeiten.
Aufbaufehler:
Der Aufbau des Messgerätes und der Messort selbst können eine entscheidende Rolle spielen. Ein falsch positioniertes Gerät kann fehlerhafte Daten liefern.
Messprotokoll:
Das Bedienpersonal muss zu jedem Einsatz ein Messprotokoll ausfüllen. Oft werden hier kleinere Details vergessen auszufüllen, obwohl die Gebrauchsanweisung des Messgerätes dies vorschreibt.
Nicht geschultes Personal:
Die von den Bußgeldstellen bzw. Ordnungsbehörden eingesetzten Beamten müssen ausreichend für das jeweilige Messgerät geschult sein. Mangelhafte Schulungsnachweise führen zu einem formalen Fehler, welcher die gesamte Messung als ein nicht mehr "standandisiertes Messverfahren" erscheinen lässt.
Die Erkennung und Behebung von Problemen bei Messgeräten ist von großer Bedeutung für die Genauigkeit der erhobenen Daten. Letztlich bilden genau diese Daten die Grundlage für den gegen Sie erlassenen Bußgeldbescheid und das durch Sie zu zahlende Bußgeld. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des erhaltenen Bußgeldbescheides haben oder Ihnen sogar ein erhebliches Fahrverbot droht, dann stehe ich Ihnen nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Gutachter zur Verfügung. Ich beantrage zunächst Akteneinsicht und kann dann gegebenenfalls die Messung auf ihre technische Richtigkeit hin überprüfen.
Kontaktieren Sie mich, um weitere Informationen zu erhalten oder ein Gutachten für eine konkrete Messung in Auftrag zu geben.
Rechtsanwalt David Tischer Ahornallee 20 16562 Hohen Neuendorf OT Bergfelde 0175 741 49 70 info(at)rechtsanwalt-hohen-neuendorf.de
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